Satzung der "Impekoven Foundation"
§1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2 - Zweck der Stiftung
§3 - Gemeinnützigkeit
§4 - Stiftungsvermögen und Mittelverwendung
§5 - Ausschlusskriterien
§6 - Organe der Stiftung
§7 - Satzungsänderungen und Auflösung
§8 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde in Kraft.